Das WeightWatchers Punktesystem ist einer der erfolgreichsten Diätpläne. Lebensmittel werden Punkte je nach Ballaststoffen, Proteinen, Kohlenhydraten und Fett zugeordnet. Die Diät fördert konstanten Gewichtsverlust von zirka 1 kg pro Woche.


Was beinhaltet die WeightWatchers Diät?

Sie müssen sich lediglich an das WeightWatchers Punktesystem halten, das war’s eigentlich. Es gibt keine Lebensmittel, die im Rahmen der WeightWatchers Diät “verboten” sind - solange Sie unter dem Grenzwert bleiben. Das WeightWatchers Programm wird von wöchentlichen Meetings und dem Gang auf die Waage begleitet, um sich gegenseitig zu unterstützen und zu motivieren.

Vorteile der WeightWatchers Diät

Das WeightWatchers Punktesystem bedeutet, dass es praktisch keine Grenze an der Menge an Früchten und einigen Gemüsesorten gibt, die Sie zu sich nehmen können.

Das WeightWatchers Programm fördert einen angemessenen und gleichmäßigen Gewichtsverlust und hilft dabei, gute Angewohnheiten zu schaffen und diese längerfristig beizubehalten.

Es gibt spezielle Punkte, die Sie sich für eine besondere Angelegenheit aufheben können, damit Sie ab und an eine Nascherei genießen können, ohne sich schuldig fühlen zu müssen.

Nachteile der WeightWatchers Diät

Das Punktesystem kann für Anfänger etwas unübersichtlich und zeitaufwendig sein, dies kann bei einigen bereits in der Anfangszeit zur Entmutigung führen. Die wöchentlichen WeightWatchers Treffen sind für einige eine Last, zu denen sie sich nicht verpflichten wollen oder können. Dies kann ebenfalls zu Entmutigung führen.


WeightWatchers Produkte sind unter Umständen teurer als andere Marken. Diese sind jedoch kein Muss.

Zusammengefasst

Das WeightWatchers Punktesystem und die Unterstützung die man beim Abnehmen bekommt, klären die Teilnehmer sehr gut über Nährwerte auf. Der gleichmäßige Gewichtsverlust ist für diejenigen, die schnell an Gewicht verlieren wollen, vielleicht nicht ganz so ansprechend; es ist jedoch motivierend, wenn Sie Ihr Wunschgewicht auch nach der Diät halten können.



Zuletzt überprüft:  16.03.2017